10 Goldene Regeln

Kinder sicher online

10 Goldene Regeln
Die nachfolgenden 10 Goldenen Regeln bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Verein Safer Surfing auch als gedruckte DIN-A5 Broschüre kostenlos (inkl. Versand) auch in größeren Stückzahlen an. Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt per E-Mail an shop@salfeld.net.
10 Goldene Regeln
1

Ich weiß, dass ich meinen Namen, meine Adresse oder meine Telefon­nummer nicht ohne die Zustimmung meiner Eltern auf Interneseiten eingeben darf. Ich werde nicht an Gewinnspielen teilnehmen, bei Online-Shops bestellen, bei eBay mitbieten oder Geld für Online-Spiele ausgeben.

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Erläuterung Regel 1

Es kommt sehr häufig vor, dass Minder­jährige im Internet etwas bestellen oder ihre Daten auf einer scheinbar kostenlosen Webseite angeben. Eine Folge daraus kann sein, dass Eltern eine hohe Rechnung zugestellt bekommen. Bei sogenannten „Abofallen" werden oftmals Beträge von mehreren hundert Euro eingefordert. Die rechtliche Situation sieht in diesen Fällen so aus: Kinder unter 7 Jahren sind geschäfts­unfähig. Die Vertragserklärung eines Geschäfts­unfähigen ist nichtig, also rechtlich nicht existent. Anders sieht es bei Minder­jährigen zwischen 7 und 17 Jahren aus. Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern Verträge abschließen können. Diese Zustimmung liegt aber bei Internet­geschäften gerade nicht vor. Der von dem Minder­jährigen geschlossene Vertrag ist daher unwirksam. Eine Ausnahme gilt bei Verträgen, die der Minder­jährige mit seinem Taschengeld erfüllen kann. Diese kann er auch ohne Einwilligung seiner Eltern abschließen. Um Ärger mit dem Verkäufer, bzw. Anbieter zu vermeiden, sollte das Kind bereits im Vorhinein darüber aufgeklärt werden, dass es grundsätzlich nur mit Einwilligung seiner Eltern Verträge im Internet schließen darf.

2

Meine Passwörter müssen sicher gewählt sein. Ich muss meine Passwörter regelmäßig ändern. Meine Passwörter gebe ich niemals an unberechtigte Personen weiter und bewahre sie sicher auf. Nur mit der Zustimmung meiner Eltern melde ich mich auf Internet­portalen an und wähle dafür ein sicheres Passwort.

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Erläuterung Regel 2

Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen stellt derzeit ein nicht zu unter­schätzendes Problem dar. Kinder oder Jugendliche „erschleichen" sich die Zugangs­daten über ein fremdes Facebook-Konto, lesen dort private Nachrichten oder schreiben unter dem Namen des Konto­inhabers beleidigende Äußerungen. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre stellt eine Persönlichkeits­rechts­verletzung und einen Straftatbestand dar. Um ein solches Eindringen in die Privatsphäre zu erschweren, empfiehlt es sich, ein ausreichend langes und nicht zu erratendes Passwort zu wählen. Dieses sollte regelmäßig geändert und möglichst nicht auf dem Computer gespeichert werden oder für Unbefugte zugänglich sein.

3

In Chats, Foren oder sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook darf ich außer meinem Namen keine persönlichen Informationen (wie Adresse, Handy- oder Telefon­nummer) mitteilen. Am besten wähle ich mir einen Spitznamen aus, der nicht meinem wirklichen Namen entspricht. Ich schicke Fremden keine Fotos oder Videos von mir oder anderen. Ich verabrede mich niemals mit einer Person, die ich über das Internet kennengelernt habe.

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Erläuterung Regel 3

Chatforen oder soziale Netzwerke bergen die Gefahr, dass Cyberkriminelle die Anonymität im Internet ausnutzen und versuchen, sich das Vertrauen des Kindes zu erschleichen. Gerade für Pädophile bietet das Internet einen vergleichsweise risikoarmen Weg, Kontakt zu Kindern aufzubauen und sie zur Vornahme bestimmter Handlungen oder zu einem Treffen zu bewegen. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden. Dem Kind muss bewusst gemacht werden, dass jeder sich im Internet als eine Person ausgeben kann, die er gar nicht ist. Selbst wenn der Chatpartner noch so nett ist, darf man niemals persönliche Daten wie den vollen Namen oder seine Adresse preisgeben.

4

Ich achte auf meine Privatsphäre im Netz. Wenn ich soziale Netzwerke nutze, stelle ich mein Profil so ein, dass nur meine Freunde sehen können, was ich ins Netz stelle (poste). Schaffe ich das nicht alleine, lasse ich mir von meinen Eltern helfen.

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Erläuterung Regel 4

Wer bei sozialen Netzwerken nicht die richtigen Profileinstellungen wählt, dessen Profil kann jedermann aus der ganzen Welt einsehen. Dies sollte man auch dem Kind bewusst machen. Standard­mäßig sind die Einstellungen leider so, dass möglichst viel preisgegeben wird. Man sollte sich als Eltern daher die Zeit nehmen, die Profileinstellungen gemeinsam mit dem Kind zu erstellen.

5

Ich gehe verantwortungsvoll mit meinen eigenen Fotos um. Wenn ich mir unsicher bin, ob ich ein Bild von mir im Internet hochladen soll, frage ich meine Eltern. Wenn ich Bilder und Videos poste, achte ich darauf, dass die Personen, die darauf zu sehen sind, damit einverstanden sind.

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Erläuterung Regel 5

Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass ein Foto ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht veröffentlicht werden darf – auch nicht im Netz. Gerade dort kommt es aber besonders häufig zu Rechtsverstößen. Egal ob Partyfotos oder Urlaubs­bilder alles wird z.B. bei Facebook mit zum Teil ungeahnten Folgen eingestellt. Facebook sichert sich z.B. durch seine AGB sehr umfangreiche Rechte an allen hochgeladenen Bildern. Es werden immer öfter Fälle bekannt, in denen Facebook-Fotos von Jugendlichen von unbekannten Dritten auf pornographischen Seiten veröffentlicht wurden. Minder­jährige sollten insbesondere mit Strandfotos und anderen freizügigen Bildern äußerst vorsichtig umgehen. Solche Fotos gehören nicht in soziale Netze.

6

Ich behandele andere so, wie ich auch gerne behandelt werden möchte, d.h. mit Respekt und gegenseitiger Achtung. Ich beleidige, belästige oder mobbe im Internet niemanden. Wird dies von anderen Nutzern nicht beachtet, spreche ich sofort mit meinen Eltern.

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Erläuterung Regel 6

Internetmobbing stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Die Methoden der Mobber sind vielfältig. In sozialen Netzwerken werden Gruppen gegründet, die z.B. „Alle hassen xxxxx" heißen, Accounts werden geknackt oder Beleidigungen und Lästereien gepostet. Die Betroffenen sind den Attacken oft schutzlos ausgeliefert. Diese verbreiten sich schnell und sind immer gegenwärtig. Das Internet vergisst nichts! Einmal eingegebene Daten sind per Mausklick nicht wieder zu löschen. Die Opfer schämen sich, darüber zu reden. Die Täter können sich meist gar nicht vorstellen, wie schlimm solche Mobbing-Angriffe für den Betroffenen sind. Im Falle von Internetmobbing sollte man sich an eine Vertrauens­person (Eltern, Vertrauens­lehrer, Nummergegenkummer, Polizei etc.) wenden.

7

Ich gehe nicht auf Seiten, die nicht für mein Alter bestimmt sind oder mich gefährden können. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob eine Seite für mein Alter geeignet ist, zeige ich sie meinen Eltern. Wenn ich versehentlich auf eine Seite komme, bei der ich bestätigen muss, dass ich über 18 Jahre alt bin, klicke ich die Seite im Beisein meiner Eltern weg.

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Erläuterung Regel 7

Über herkömmliche Suchmaschinen wie Google kann man bewusst oder unbewusst durch Unter­verlinkungen auf Seiten mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten kommen. Vor allem, wenn die Betreiber der Seiten im Ausland sitzen, werden jugendschutzrechtliche Anforderungen nicht ein­ge­hal­ten. Wer verhindern will, dass Kinder zufällig darauf geraten, richtet kindgerechte Suchmaschinen wie z.B. www.blindekuh.de als Startseite ein. Jugendgefährdende Angebote werden dort automatisch herausgefiltert.

8

Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen (wie z.B. für Musik, Filme…) nutzen darf. Ich darf weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten (wie z.B. sozialen Netzwerken) Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen.

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Erläuterung Regel 8

Urheberrechts­verletzungen in Tauschbörsen werden u.a. oft von Minder­jährigen begangen. Sie wissen meist gar nicht, dass sie in dem Moment, in dem sie z.B. ein Musikalbum über eine Tauschbörse herunterladen, es gleichzeitig selbst allen Mitgliedern der Tauschbörse weltweit anbieten. Das Prinzip einer Tauschbörse basiert auf dem Prinzip des Nehmens und Gebens. So wird das Kind selbst zum Anbieter einer urheber­rechtlich geschützten Datei. Da dies ohne Einwilligung des Urhebers geschieht, stellt das Anbieten einer solchen Datei eine Urheberrechts­verletzung dar. Diese Urheberrechts­verletzung wird sehr häufig abgemahnt, insbesondere wenn es sich um ein aktuelles Album oder einen aktuellen Film handelt.

9

Ich halte mich an die mit meinen Eltern vereinbarte PC bzw. Internet-Zeit. Diese beträgt pro Tag _________ Minuten. Falls ich ein Smartphone besitze ist diese Regel auch dort gültig.

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Erläuterung Regel 9

Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen sollten feste PC- und Internet-Zeiten vereinbart werden. Ebenfalls sollte eine Lösung für das Smartphone gefunden werden, das sich immer mehr der Kontrolle durch die Eltern entzieht.

10

Ich halte mich an die gemeinsam besprochenen Regeln.