

Ich weiß, dass ich meinen Namen, meine Adresse oder meine Telefonnummer nicht ohne die Zustimmung meiner Eltern auf Internetseiten eingeben darf. Ich werde nicht an Gewinnspielen teilnehmen, bei Online-Shops einkaufen oder Geld für Apps, Online-Spiele oder In-App-Käufe ausgeben.
Es kommt sehr häufig vor, dass Minderjährige im Internet etwas bestellen oder ihre Daten auf einer scheinbar kostenlosen Webseite angeben. Eine Folge daraus kann sein, dass Eltern eine hohe Rechnung zugestellt bekommen. Bei sogenannten „Abofallen" werden oftmals Beträge von mehreren hundert Euro eingefordert. Die rechtliche Situation sieht in diesen Fällen so aus: Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Die Vertragserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig, also rechtlich nicht existent. Anders sieht es bei Minderjährigen zwischen 7 und 17 Jahren aus. Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer Eltern Verträge abschließen können. Diese Zustimmung liegt aber bei Internetgeschäften gerade nicht vor. Der von dem Minderjährigen geschlossene Vertrag ist daher unwirksam. Eine Ausnahme gilt bei Verträgen, die der Minderjährige mit seinem Taschengeld erfüllen kann. Diese kann er auch ohne Einwilligung seiner Eltern abschließen. Um Ärger mit dem Verkäufer, bzw. Anbieter zu vermeiden, sollte das Kind bereits im Vorhinein darüber aufgeklärt werden, dass es grundsätzlich nur mit Einwilligung seiner Eltern Verträge im Internet schließen darf.
Meine Passwörter müssen sicher und einzigartig sein. Ich ändere sie sofort, wenn ich glaube, dass jemand sie kennt. Meine Passwörter gebe ich niemals an unberechtigte Personen weiter und bewahre sie sicher auf. Nur mit der Zustimmung meiner Eltern melde ich mich auf Internetportalen an und wähle dafür ein sicheres Passwort.
Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen stellt derzeit ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Kinder oder Jugendliche „erschleichen" sich die Zugangsdaten über ein fremdes Konto in einem sozialen Netzwerk oder Messenger, lesen dort private Nachrichten oder schreiben unter dem Namen des Kontoinhabers beleidigende Äußerungen. Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und einen Straftatbestand dar. Um ein solches Eindringen in die Privatsphäre zu erschweren, empfiehlt es sich, ein ausreichend langes und nicht zu erratendes Passwort zu wählen. Wird vermutet, dass ein Passwort bekannt geworden ist, sollte es sofort geändert werden.
In Chats, Messengern oder sozialen Netzwerken gebe ich keine persönlichen Informationen wie meinen vollständigen Namen, meine Adresse oder meine Handy- beziehungsweise Telefonnummer weiter. Am besten wähle ich mir einen Spitznamen aus, der nicht meinem wirklichen Namen entspricht. Ich schicke Fremden keine Fotos oder Videos von mir oder anderen. Ich verabrede mich niemals mit einer Person, die ich über das Internet kennengelernt habe.
Messenger, Chats oder soziale Netzwerke bergen die Gefahr, dass Cyberkriminelle die Anonymität im Internet ausnutzen und versuchen, sich das Vertrauen des Kindes zu erschleichen. Gerade für Pädophile bietet das Internet einen vergleichsweise risikoarmen Weg, Kontakt zu Kindern aufzubauen und sie zur Vornahme bestimmter Handlungen oder zu einem Treffen zu bewegen. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden. Dem Kind muss bewusst gemacht werden, dass jeder sich im Internet als eine Person ausgeben kann, die er gar nicht ist. Selbst wenn der Chatpartner noch so nett ist, darf man niemals persönliche Daten wie den vollen Namen oder seine Adresse preisgeben.
Ich achte auf meine Privatsphäre im Netz. Wenn ich soziale Netzwerke nutze, stelle ich mein Profil so ein, dass nur meine Freunde sehen können, was ich ins Netz stelle (poste). Schaffe ich das nicht alleine, lasse ich mir von meinen Eltern helfen.
Wer bei sozialen Netzwerken nicht die richtigen Profileinstellungen wählt, dessen Profil kann jedermann aus der ganzen Welt einsehen. Dies sollte man auch dem Kind bewusst machen. Standardmäßig sind die Einstellungen leider so, dass möglichst viel preisgegeben wird. Man sollte sich als Eltern daher die Zeit nehmen, die Profileinstellungen gemeinsam mit dem Kind zu erstellen.
Ich gehe verantwortungsvoll mit meinen eigenen Fotos um. Wenn ich mir unsicher bin, ob ich ein Bild von mir im Internet hochladen soll, frage ich meine Eltern. Wenn ich Bilder und Videos poste, achte ich darauf, dass die Personen, die darauf zu sehen sind, damit einverstanden sind. Ich denke daran, dass einmal veröffentlichte Inhalte oft dauerhaft im Internet bleiben.
Jeder hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass ein Foto ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht veröffentlicht werden darf – auch nicht im Netz. Gerade dort kommt es aber besonders häufig zu Rechtsverstößen. Egal ob Partyfotos oder Urlaubsbilder; alles wird z.B. in sozialen Netzwerken mit zum Teil ungeahnten Folgen eingestellt. Soziale Netzwerke sichern sich durch ihre AGB umfangreiche Rechte an hochgeladenen Bildern. Fotos von Jugendlichen können von Unbekannten gespeichert, weiterverbreitet oder für Fake-Profile oder andere unerwünschte Zwecke genutzt werden. Minderjährige sollten insbesondere mit Strandfotos und anderen freizügigen Bildern äußerst vorsichtig umgehen. Solche Fotos gehören nicht in soziale Netze.
Ich behandele andere so, wie ich auch gerne behandelt werden möchte, d.h. mit Respekt und gegenseitiger Achtung. Ich beleidige, belästige oder mobbe im Internet niemanden. Wird dies von anderen Nutzern nicht beachtet, spreche ich sofort mit meinen Eltern.
Internetmobbing stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Die Methoden der Mobber sind vielfältig. In sozialen Netzwerken werden Gruppen gegründet, die z.B. „Alle hassen xxxxx" heißen, Accounts werden geknackt oder Beleidigungen und Lästereien gepostet. Die Betroffenen sind den Attacken oft schutzlos ausgeliefert. Diese verbreiten sich schnell und sind immer gegenwärtig. Das Internet vergisst nichts! Einmal eingegebene Daten sind per Mausklick nicht wieder zu löschen. Die Opfer schämen sich, darüber zu reden. Die Täter können sich meist gar nicht vorstellen, wie schlimm solche Mobbing-Angriffe für den Betroffenen sind. Im Falle von Internetmobbing sollte man sich an eine Vertrauensperson (Eltern, Vertrauenslehrer, Nummer gegen Kummer, Polizei etc.) wenden.
Ich gehe nicht auf Seiten, die nicht für mein Alter bestimmt sind oder mich gefährden können. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob eine Seite für mein Alter geeignet ist, zeige ich sie meinen Eltern. Wenn ich versehentlich auf eine Seite komme, bei der ich bestätigen muss, dass ich über 18 Jahre alt bin, klicke ich die Seite weg.
Über herkömmliche Suchmaschinen wie Google kann man bewusst oder unbewusst durch Unterverlinkungen auf Seiten mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten kommen. Vor allem, wenn die Betreiber der Seiten im Ausland sitzen, werden jugendschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten. Wer verhindern will, dass Kinder zufällig darauf geraten, richtet kindgerechte Suchmaschinen wie z.B. www.fragfinn.de als Startseite ein. Diese Suchmaschine ist auf kindgerechte Inhalte beschränkt.
Ich nutze Streamingdienste nur, wenn meine Eltern damit einverstanden sind. Ich darf auf Internetseiten (Streamingdienste, soziale Netzwerke und andere Internet-Plattformen) nur dann Bilder, Videos, Musik oder eigene Inhalte hoch- oder herunterladen, wenn ich meine Eltern vorher gefragt habe.
Neben legalen Streaming-Plattformen (Netflix, Amazon Video, Disney+, Sky etc.) gibt es auch einige schwarze Schafe im Internet. Dort finden nicht selten Urheberrechtsverletzungen statt. Dies kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Verwenden Sie ausschließlich Streaming-Dienste, die sich legal nutzen lassen. Werden Dateien in das Internet hochgeladen, muss sichergestellt sein, dass dabei das Urheberrecht gewahrt bleibt.
Ich halte mich an die mit meinen Eltern vereinbarte Medienzeit. Diese gilt für alle von mir genutzten Geräte (PC, Laptop, Smartphone, Tablet, evtl. Spielekonsole) und beträgt pro Tag _________ Minuten.
Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen sollten feste Medienzeiten vereinbart werden. Diese Regelung sollte für alle Geräte gelten, die dem Kind zugänglich sind. Dazu gehören neben PCs bzw. Laptops auch Smartphones und evtl. Tablets sowie Spielekonsolen.
Ich halte mich an die gemeinsam besprochenen Regeln.